Barrierefreiheit im Shopware-Shop: Was das BFSG von Online-Händlern verlangt

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Für viele Shopware-Betreiber ist bis heute unklar, ob sie betroffen sind und was konkret zu tun ist, um Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden.
Kurz zusammengefasst: Das BFSG verpflichtet Anbieter von Waren und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zu digitaler Barrierefreiheit. Betroffen sind praktisch alle B2C-Online-Shops, unabhängig von der eingesetzten Shopsoftware. Ausgenommen sind reine B2B-Angebote sowie Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Wer betroffen ist, muss Anforderungen erfüllen, die sich inhaltlich stark an den international etablierten Web Content Accessibility Guidelines orientieren. Den vollständigen Gesetzestext findest Du auf gesetze-im-internet.de.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Gesetz gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die sich an Verbraucher richten. Ein Shopware-Shop mit Endkunden fällt damit grundsätzlich in den Anwendungsbereich, unabhängig von der Unternehmensgröße. Reine B2B-Shops ohne Verbraucherkontakt sind ausgenommen, ebenso Kleinstunternehmen im Sinne des Gesetzes. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme diesen Betrag nicht übersteigt.
Wichtig für Mischbetriebe: Ein Shop, der sowohl Geschäftskunden als auch Privatkunden bedient, muss für den B2C-Teil barrierefrei sein, selbst wenn das Hauptgeschäft im B2B-Bereich liegt. Für Produkte gilt die Kleinstunternehmen-Ausnahme zudem nicht in gleichem Umfang wie für Dienstleistungen, hier greifen andere Kriterien nach dem Gesetz.
Eine Studie von Aktion Mensch und Google kam zu dem Ergebnis, dass zwei Drittel der meistbesuchten deutschen Online-Shops zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht barrierefrei waren. Das zeigt, wie groß der Nachholbedarf im deutschen E-Commerce insgesamt ist, und wie viele Shops aktuell ein rechtliches Risiko tragen, ohne es zu wissen.
Was zählt zu den betroffenen digitalen Dienstleistungen?
Das Gesetz erfasst nicht nur den eigentlichen Online-Shop, sondern alle digitalen Berührungspunkte mit dem Verbraucher. Dazu zählen die Produktdarstellung, der Warenkorb und Checkout, Kundenkonten, Kontaktformulare, Terminbuchungssysteme und mobile Apps, sofern sie den Abschluss eines Verbrauchervertrags ermöglichen oder vorbereiten. Auch reine Informationsseiten mit Kontaktformular können je nach Ausgestaltung in den Anwendungsbereich fallen, wenn darüber eine individuelle Anfrage im Hinblick auf einen Vertragsabschluss möglich ist. In der Praxis bedeutet Barrierefreiheit für die meisten Shopware-Betriebe: Es reicht nicht, nur die Produktseiten anzupassen. Der gesamte Kaufprozess von der Startseite bis zur Bestellbestätigung muss barrierefrei zugänglich sein.
Auch Drittsysteme zählen mit: Payment-Anbieter, Live-Chat-Widgets, Bewertungs-Plugins und eingebettete Karten oder Videos laufen technisch oft außerhalb des eigentlichen Shopware-Themes, zählen rechtlich aber genauso zum Angebot. Wird ein Zahlungsdialog per iFrame eingebunden und ist darin die Tastaturbedienung blockiert, bleibt der gesamte Checkout nicht barrierefrei, unabhängig davon, wie sauber das eigentliche Theme umgesetzt wurde. Bei der Auswahl neuer Erweiterungen lohnt es sich deshalb, Barrierefreiheit von Anfang an als Kriterium genauso einzubeziehen wie Funktionsumfang oder Preis.
Was bedeutet Barrierefreiheit für einen Shopware-Shop konkret?
Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines des World Wide Web Consortiums, kurz WCAG. Die WCAG gliedern sich in vier Prinzipien, die sich direkt auf einen Shopware-Shop übertragen lassen.

Wahrnehmbar bedeutet, dass Informationen für alle Sinne zugänglich sein müssen. Für einen Shop heißt das: ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund, Alternativtexte für Produktbilder, damit Screenreader sie beschreiben können, und Untertitel bei Video-Inhalten wie Produktvideos.
Bedienbar bedeutet, dass sich alle Funktionen ohne Maus steuern lassen müssen. Der komplette Checkout, die Filternavigation im Kategorie-Layout und auch Cookie-Banner müssen vollständig über die Tastatur erreichbar sein, inklusive eines sichtbaren Fokus-Indikators, der zeigt, welches Element gerade aktiv ist.
Verständlich bedeutet klare Sprache, vorhersehbares Verhalten und verständliche Fehlermeldungen. Formularfelder im Checkout brauchen eindeutige Beschriftungen, und Fehlermeldungen bei falscher Eingabe müssen konkret benennen, welches Feld betroffen ist und was zu tun ist.
Robust bedeutet, dass Inhalte auch mit assistiven Technologien wie Screenreadern zuverlässig funktionieren. Das betrifft vor allem die semantische Auszeichnung von Überschriften, Listen und Formularen im Shopware-Theme sowie die korrekte Verwendung von ARIA-Attributen an interaktiven Elementen.
Die häufigsten Barrieren in Online-Shops
In der Praxis wiederholen sich bei Shop-Audits immer wieder dieselben Problemfelder. Zu niedriger Kontrast bei hellgrauem Text auf weißem Hintergrund, häufig bei Preisangaben oder Versandhinweisen. Fehlende oder nichtssagende Alternativtexte wie Dateinamen statt echter Bildbeschreibungen. Checkout-Formulare, bei denen sich per Tastatur nicht alle Felder erreichen lassen oder der Fokus unsichtbar zum nächsten Element springt.
Automatisch abspielende Bild-Karussells auf der Startseite ohne Pause-Funktion stellen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen eine erhebliche Hürde dar. Und nicht zuletzt Cookie-Banner von Drittanbietern, die zwar optisch modern wirken, sich aber weder per Tastatur bedienen noch von Screenreadern korrekt vorlesen lassen. Gerade der letzte Punkt wird in Audits häufig übersehen, weil das Banner technisch nicht zum eigentlichen Shopware-Theme gehört.
Automatisiert prüfen reicht nicht aus
Automatisierte Prüftools erkennen nach Einschätzung von Fachleuten nur etwa 30 bis 40 Prozent aller Barrieren auf einer Website. Kontraste, fehlende Alt-Texte oder falsche Überschriftenstruktur lassen sich automatisch erfassen, die tatsächliche Bedienbarkeit mit Screenreader oder Tastatur dagegen nicht zuverlässig.
Ein rein automatisierter Test kann daher nur ein erster Hinweis sein, keine vollständige Prüfung ersetzen. Für eine belastbare Einschätzung ist eine manuelle Prüfung durch geschultes Personal notwendig, bei der reale Nutzungsszenarien mit Tastatur und Screenreader durchgespielt werden, wie sie auch im Rahmen unseres Barrierefreiheits-Checks durchgeführt wird. Für die manuelle Prüfung kommen in der Praxis meist der kostenlose Screenreader NVDA unter Windows und VoiceOver unter macOS zum Einsatz, ergänzt durch einen reinen Tastaturtest ohne Maus.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Aus dem öffentlichen Sektor, wo die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung bereits länger gilt, hat sich die Praxis etabliert, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website zu veröffentlichen. Sie beschreibt, welche Standards eingehalten werden, welche Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei sind und über welchen Kontaktweg Nutzerinnen und Nutzer Barrieren melden können. Auch wenn das BFSG hierfür keine einheitliche Formvorgabe macht, empfiehlt es sich, diese Transparenz ähnlich wie Impressum oder Datenschutzerklärung fest im Footer zu verankern. Das schafft Vertrauen und zeigt Marktüberwachungsbehörden im Zweifelsfall, dass am Thema Barrierefreiheit aktiv gearbeitet wird. Mehr Hintergrund dazu liefert die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, oder direkt unsere Übersichtsseite zum Thema.
Schritt für Schritt zur barrierefreien Shopware-Umsetzung
Der erste Schritt ist eine Ist-Analyse des bestehenden Shops, die automatisierte und manuelle Prüfung kombiniert. Ein automatisierter Scan liefert schnell eine erste Übersicht, ersetzt aber nicht die anschließende manuelle Prüfung der wichtigsten Nutzungspfade wie Produktsuche, Warenkorb und Checkout.
Darauf folgt eine Priorisierung der gefundenen Probleme nach Schweregrad, denn nicht jede Abweichung wiegt gleich schwer. Ein fehlender Alternativtext bei einem dekorativen Icon ist unkritisch, ein per Tastatur nicht erreichbarer Kaufen-Button dagegen ein Ausschlusskriterium für einen ganzen Teil der Nutzerschaft.
Anschließend werden die technischen Anpassungen im Shopware-Theme und in den Templates umgesetzt, von Kontrastwerten über Alt-Texte bis zur Tastaturbedienbarkeit des Checkouts. Als erfahrene Shopware-Agentur setzen wir diese Anpassungen direkt im bestehenden Theme um, ohne dass ein kompletter Relaunch nötig wird. Das betrifft häufig auch Drittanbieter-Plugins für Bewertungen, Live-Chat oder Cookie-Management, die separat auf ihre Barrierefreiheit geprüft werden müssen.
Parallel dazu lohnt sich eine Schulung der Redaktion, die künftig neue Inhalte pflegt. Alternativtexte, verständliche Linktexte und eine saubere Überschriftenstruktur lassen sich nur dauerhaft einhalten, wenn das gesamte Team weiß, worauf es bei der Barrierefreiheit ankommt, nicht nur die Entwicklung.
Zum Abschluss steht eine erneute manuelle Nachprüfung, um sicherzustellen, dass die Änderungen tatsächlich wirken und keine neuen Probleme entstanden sind. Barrierefreiheit ist dabei kein einmaliges Projekt, sondern ein Zustand, der bei jedem neuen Feature und jedem Theme-Update erneut sichergestellt werden muss.
Checkliste: Die wichtigsten Sofortmaßnahmen
Wer beim Thema Barrierefreiheit noch ganz am Anfang steht, findet mit diesen Punkten schnell erste Ansatzstellen, bevor die vollständige Ist-Analyse beginnt.
- Kontrastwerte von Fließtext, Buttons und Preisangaben gegen den Hintergrund prüfen, insbesondere bei hellen Grautönen.
- Alternativtexte für alle Produktbilder ergänzen, die den Bildinhalt tatsächlich beschreiben statt nur den Dateinamen zu wiederholen.
- Den kompletten Checkout einmal ausschließlich mit der Tastatur durchklicken und prüfen, ob jedes Element erreichbar bleibt und der Fokus sichtbar ist.
- Cookie-Banner und Pop-ups auf Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität testen.
- Formularfelder auf eindeutige Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen kontrollieren.
- Automatisch abspielende Karussells und Animationen mit einer Pause-Funktion versehen.
- Überschriftenstruktur der wichtigsten Seiten mit einem Screenreader oder einem Struktur-Tool gegenprüfen.
Diese Punkte ersetzen keine vollständige Prüfung, zeigen aber zuverlässig, wo die größten Lücken liegen.
Was kostet die Umsetzung?
Der Aufwand für mehr Barrierefreiheit hängt stark vom Ausgangszustand des Shops ab. Ein modernes, sauber programmiertes Shopware-6-Theme benötigt in der Regel deutlich weniger Anpassungen als ein stark individualisiertes Alt-System mit vielen Drittanbieter-Erweiterungen. Die größten Kostentreiber sind meist nicht die offensichtlichen Kontrastanpassungen, sondern die Tastaturbedienbarkeit komplexer Komponenten wie Produktkonfiguratoren, Mega-Menüs oder mehrstufiger Checkout-Prozesse. Eine realistische Kosteneinschätzung für mehr Barrierefreiheit ist erst nach der Ist-Analyse möglich, weshalb dieser erste Schritt in keinem Projekt übersprungen werden sollte.
Mehr als gesetzliche Pflicht: wirtschaftliche Vorteile
Barrierefreiheit wirkt sich über die reine Gesetzeskonformität hinaus positiv aus. Eine bessere Tastaturbedienbarkeit und klarere Struktur verbessern die Nutzererfahrung für alle Kundinnen und Kunden, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Saubere Überschriftenstrukturen und aussagekräftige Alternativtexte wirken sich zudem positiv auf die Auffindbarkeit in Suchmaschinen aus, da beide Bereiche auf denselben technischen Grundlagen aufbauen.
Angesichts einer alternden Gesellschaft, in der Sehschwäche und motorische Einschränkungen im Alter zunehmen, erschließt ein barrierefreier Shop außerdem eine wachsende Zielgruppe, die bei schlecht zugänglichen Wettbewerbern abspringt. Internationale Shops profitieren zusätzlich davon, dass die WCAG als internationaler Standard in vielen Ländern Grundlage vergleichbarer Gesetze sind, etwa dem European Accessibility Act in der gesamten EU. Wer seinen Shopware-Shop einmal sauber barrierefrei umsetzt, erfüllt damit in der Regel auch die Anforderungen in anderen europäischen Absatzmärkten, ohne für jedes Land eine gesonderte Lösung entwickeln zu müssen.
Übergangsfristen bei bestehenden Verträgen
Für Dienstleistungen, die bereits vor dem 28. Juni 2025 auf Basis von zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig genutzten Produkten erbracht wurden, sieht das Gesetz eine Übergangsregelung vor: Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bis 2030 unverändert fortgeführt werden. Für neue Verträge, neue Produkte oder wesentliche Änderungen am bestehenden Shop gilt diese Übergangsfrist jedoch nicht, dann greifen die Anforderungen sofort. Wer seinen Shopware-Shop ohnehin plant zu relaunchen oder auf eine neue Version zu migrieren, sollte Barrierefreiheit deshalb von Anfang an mitplanen statt sie erst nach Ablauf der Frist unter Zeitdruck nachträglich zu ergänzen.
Was passiert bei Verstößen gegen die Barrierefreiheit?
Seit September 2025 überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen die Einhaltung des Gesetzes. Bei Verstößen kann die Behörde die Bereitstellung eines Angebots einschränken oder untersagen.
Zusätzlich drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro sowie Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie anerkannte Verbände können sich zudem direkt an die Marktüberwachungsbehörden wenden oder ein Schlichtungsverfahren anstoßen. Wer diese Anforderungen ignoriert, riskiert damit nicht nur den Ausschluss von Kunden mit Behinderung, sondern auch konkrete wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen, die sich über Jahre hinziehen können, wenn ein Verfahren erst einmal läuft.
Fazit
Barrierefreiheit im Shopware-Shop ist seit Juni 2025 für die meisten B2C-Händler keine freiwillige Zusatzleistung mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Wer jetzt eine strukturierte Ist-Analyse durchführt und die wichtigsten Probleme priorisiert behebt, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern verbessert gleichzeitig die Nutzererfahrung für alle Kundengruppen und erschließt eine Zielgruppe, die viele Wettbewerber aktuell noch ausschließen. Angesichts der Bußgelder und des Reputationsrisikos lohnt sich der Aufwand in aller Regel schneller, als viele Betreiber zunächst annehmen, zumal ein Großteil der Anpassungen dauerhaft im Theme verankert bleibt und nicht wiederholt werden muss.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit im Online-Shop
Muss mein B2B-Shop barrierefrei sein?
Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherkontakt fallen nicht unter das BFSG. Sobald jedoch auch Verbraucher im Shop bestellen können, greift die Pflicht dazu, auch wenn das Hauptgeschäft im B2B-Bereich liegt.
Ist mein Unternehmen als Kleinstunternehmen ausgenommen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen, bei selbst hergestellten oder importierten Produkten gilt diese Ausnahme jedoch nicht in gleichem Umfang.
Reicht ein automatisierter Test für die Barrierefreiheit aus?
Nein. Automatisierte Tools erkennen nur einen Teil der Barrieren zuverlässig, eine manuelle Prüfung mit realen Nutzungsszenarien ist für eine belastbare Einschätzung notwendig.
Muss ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?
Das BFSG schreibt dafür keine einheitliche Form vor, in der Praxis hat sich eine solche Erklärung im Footer aber als sinnvoller Transparenznachweis etabliert.
Was passiert, wenn mein Shop diese Anforderungen nicht erfüllt?
Die zuständige Marktüberwachungsstelle kann die Bereitstellung des Angebots einschränken, zusätzlich drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.
Gilt die Übergangsfrist bis 2030 auch für meinen Shopware-Shop?
Nur, wenn Du den Shop schon vor dem 28. Juni 2025 unverändert mit denselben Produkten und Verträgen betreibst. Bei jeder wesentlichen Änderung, einem Relaunch oder neuen Verträgen entfällt die Übergangsfrist und die Anforderungen an Barrierefreiheit gelten sofort.
Wie lange dauert die Umsetzung in der Regel?
Das hängt vom Ausgangszustand ab. Nach der Ist-Analyse lässt sich der Aufwand für die Priorisierung und technische Umsetzung realistisch einschätzen, größere Shops mit vielen Drittanbieter-Plugins brauchen erfahrungsgemäß mehr Zeit als schlanke Standard-Themes.
Ist Dein Shopware-Shop bereit fürs BFSG?
Wir prüfen Deinen Shop manuell und automatisiert und setzen die notwendigen Anpassungen direkt im bestehenden Theme um.